Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Geltung:

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegensthehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich Ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragerfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsabschluß:

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt von unseren Prospekten im Print-Bereich, diversen Werbungen usw. wird nicht Vertragsbestandteil, mit Ausnahme der expliziten Bezugnahme darauf. Mündliche Zusagen bzw. Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und sind sonst für uns nicht verbindlich.

3. Preis:

Die angeführten Preise verstehen sich in €uro und tragen den Vermerk excl. MWSt. (= Preis für Businesskunden) bzw. inkl. MWSt. (= Preis für Privatkunden). Mit dem Vermerk MWSt. ist die für Österreich 20%ige bzw. BRD 19%ige MWSt. zu verstehen. Die angeführten Preise beinhalten keine Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Es kommt der am Tage der Lieferung gültige Mehrwertssteuersatz zu Anrechnung.

Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sich andere für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Der Mindestbestellwert beträgt netto €*40,00 bzw. inkl. MWSt. €*48,00.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen:

Die jeweiligen Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Angabe „Lieferung & Zahlung“ auf unserer Homepage. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich enstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

5. Vertragsrücktritt:

Bei Annahmeverzug (Pkt. 7) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs den Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Das gelieferte Produkt kann binnen 14 Werktagen, wobei Samstage nicht als Werktage gelten, nach Erhalt der Lieferung an folgende Adressen retourniert werden:

Rücksendungen aus Deutschland:
Walter Kickinger GmbH & Co KG
Rupertusstrasse 11, Postfach 2536
D-83388 Freilassing


Rücksendungen aus Österreich:
Walter Kickinger GmbH & Co KG
Vogelweiderstrasse 44
A-5020 Salzburg

Hat der Kunde bei Vertragsabschluß aufgrund der Abnahmemenge einen Sonderpreis erhalten und wird durch die Rücksendung von Waren aus diesem Vertragsabschluß die definierte Menge für den Sonderpreis nicht erreicht, wird die Differenz zum Preis aufgrund der tatsächlichen Abnahmemenge nachbelastet bzw. eine neue Gesamtrechnung erstellt.

Wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat der Verbraucher überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen.

Warenrücksendungen sind fristgerecht - sofern vorhanden in Originalverpackung und Originalwarenaufmachung - zu tätigen. Handelt es sich bei der retournierten Ware um beschädigte, gebrauchte, getragene Ware, hat der Verbraucher einen Wertersatz zu leisten.
Bedruckte bzw. bestickte (mit Logo versehene) Ware sowie Sonderanfertigungen sind vom Umtausch, Warenrücksendung bzw. Vertragsrücktritt ausgeschlossen.
Im Fall von Sonderanfertigungen, durch Druck oder Stick mit Logo versehene Bekleidung kann es zu Mengenabweichungen von +/- 20 % kommen – derlei Differenzen berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.

6. Mahn- und Inkassospesen:

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinsitutes zu ersetzen, die sich aus der Vordnung des MBwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 11,00 netto bzw. € 13,20 inkl. 20 % MWSt. sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 netto bzw. € 6,00 inkl. 20 % MWSt. zu bezahlen.

7. Lieferung, Transport, Verpackung, Annahmeverzug:

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie der Position „Lieferung & Zahlung“ auf unserer Homepage.
Die im Umlauf gebrachten Verpackungen sind zur Gänze für ARA entpflichtet und bezahlt.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgter Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wobei wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einen dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwertig zu verwerten.

8. Lieferfrist:

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

9. Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist 5020 Salzburg.

10. Geringfügige Leistungsänderungen:

Es gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z. B. bei Maßen, Farbabweichungen, Struktur usw.)

11. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht:

Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach Wahl des Kunden entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Vertragsaufhebung kann der Kunde nur fordern, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung durch den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf die Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

Im Sinne der § 377 des HGB hat der Unternehmer die Ware(n) nach der Ablieferung unverzüglich längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach Ihrer Feststellung bzw. Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht fristgerecht erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

Bei Verträgen mit Endverbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre beginnend mit der Übernahme der Ware durch den Kunden.

12. Schadenersatz:

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Es beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht werden.

13. Produkthaftung:

Regressforderungen im Sinne § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

14. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung:

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferung und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

15. Forderungsabtretungen:

Bei Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, wowei diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Ware entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.

Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

16. Zurückbehaltung:

Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorrechnungsbetrages berechtigt.

17. Rechtswahl, Gerichtsstand:

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbarten österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens in Salzburg sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

18. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht:

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist.

Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- der Verwertungsrechte.

19. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

 

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